Donnerstag, 13. März 2014

NATIONALER GEBETS Tag / Namibia 06.03.2014

Fuer einen Theologen, Mann der Kirche, einen Schweizer, wirkend und lebend seit 1988 in Namibia, ist dieses EREIGNISS von besonderer Bedeutung.
Vorerst lege ich vor: A) Die Voraussetzungen  B) Die Anordnung  C) Was geschah
D) Die offizielle Begruendung   E) ANFRAGEN

A) Die Konstitution deklariert NAMIBIA als einen saekularen Staat (Artikel 1.1 / 1990) Das ist eine Deklaration, eine Vision, eine Annahme, ein Handlungsprinzip.
Der Staat wird als saekular definiert; nicht die Einwohner !
Sie sind es noch lange nicht...

WAS bedeutet "saekular" in der namibischen Konstitution ? Vielleicht so viel:
a) Es gibt keine Staats-Religion. 
b) Alle Religionen sind gleich und der Konstitution verpflichtet.
c) Der Staat ist oberste Gewalt und die Religion ihr unterworfen.
d) Es gibt Religions- und Gewissensfreiheit.
e) Die allg. Menschen-Rechte sind anerkannt.

Die Regierung (alle drei Gewalten)  ist in einem republikanisch-demokratischen
Staat zwischen Konstitution und Bevoelkerung angesiedelt. Sie ist an die Konsti-
tution gebunden und muss das Gemeinwohl anzielen.
Die Regierung besteht aus Menschengruppen: Cabinet (die Minister); Parlament (die zwei Kammern); der Gerichtshof; und dann die vielen Institutionen mit den vielen Staats-Angestellten..  Und dann die Parteien und Verbaende etc...

Die Personen: als Handlungssubjekte / Entscheidungstraeger sind sie:
a) der Konstitution verpflichtet
b) dem Wohl der Bevoelkerung verpflichtet
c) dem eigenen Gewissen verpflichtet
d) der Religion verpflichtet
e) nicht aber der eignenen Bevorteilung (weder privat, geschaeftlich noch stammes-
    maessig)
Diese Verpflichtungen auf einen Nenner zu bringen und die Bevorteilung zu ver-meiden, ist die Kunst der ehrlichen Politik.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen